Schutzgebühr

 

Wieso fällt eine Schutzgebühr an?

 

Die Gebühr dient zum einem dem Schutz der Hunde. Mit der Schutzgebühr wird u.a. verhindert, dass unverantwortliche Menschen die Tiere für wenig Geld kaufen und später einen Handel betreiben. Auch ist es in unserem Vertrag ausgeschlossen, dass der Vierbeiner an andere Personen oder ins Tierheim gegeben werden kann. Zum anderen wird die komplette Schutzgebühr für die Tierschutzarbeit und unsere Schützlinge verwendet.

Wir alle im Team Tierische Lichtblicke e.V. arbeiten ehrenamtlich. Die meisten Dinge zahlen wir privat (z.B. die Fahrtkosten für Vor- und Nachkontrollen sowie die Abholung von Tieren nach ihrem Transport, etc.). Und auch die Pflegestellen in Deutschland zahlen viel aus eigener Tasche (Futter, kleinere Tierarztbesuche, etc.) Ein großes DANKE an die Helfer und Pflegestellen, denn das ist nicht selbstverständlich!!

Allerdings müssen wir die medizinische Untersuchung und die Vorbereitung der Tiere bezahlen.

 

 

Welche Kosten fallen an:

 

Jedes einzelne Tier wird von Tierärzten im Ausland untersucht und versorgt. Aber das ist noch nicht alles. Wir möchten Ihnen gerne eine kleine Zusammenfassung über die möglichen Kostenpunkte geben.

Für jede unserer Fellnasen fallen folgende Grundkosten an:

  • Impfungen
  • Wurmkuren
  • Floh-/Zeckenmittel
  • Mikrochip inklusive Implantierung
  • EU-Heimtierausweis
  • Kastration (bei Hunden ab Geschlechtsreife)
  • Bluttests
  • Transportkosten, wie Flug- oder Auto-Transport
  • Futter
  • unter Umständen auch Unterbringungskosten

Die Kosten für sonstige medizinische Behandlungen kommen natürlich noch hinzu. Ebenso wie Kosten für Halsbänder, Leinen, Näpfe, Transportboxen, Hundeshampoos, Fahrten zum Tierarzt und in die Klinik etc. Vieles kann durch Sachspenden abgedeckt werden, aber längst nicht alles.

Oft haben wir alte und/oder kranke Hunde in der Vermittlung, und solche, die dringend operiert werden müssen. Sollte einmal etwas von der Schutzgebühr „übrigbleiben“, wird es für diese Tiere verwendet.

Oft werden wir gefragt, warum denn ein alter oder kranker Hund genau so viel „kostet“ wie ein junger oder gesunder Hund. Dies beantworten wir Ihnen gerne:

Die jungen und gesunden Hunde, für die weniger Kosten nötig sind, tragen nach dem Sozialprinzip die alten, kranken oder nur schwer vermittelbaren Hunde mit. 

Wie hoch ist die Schutzgebühr?

 

Sie beträgt 390,00 €

 

Wann ist die Schutzgebühr zu bezahlen?

 

Die Schutzgebühr kann vorab auf unser Vereinskonto überwiesen oder bar bei Ankunft/Abholung des Hundes übergeben werden. Das Geld kommt ausschließlich den Tieren zu Gute.

 

Wenn der Hund wieder zu uns zurückkommt.

 

Selbstverständlich nehmen wir unsere Hunde wieder zurück, allerdings sollte dies nur der Ausnahmefall sein und bedarf etwas Zeit an Organisation (Daher können wir diesen nicht sofort zurücknehmen, denn wir suchen schnellstmöglich die passende Pflegestelle für das Tier). Die gezahlte Schutzgebühr wird nicht von uns erstattet, da wir für eventuell entstehende Kosten bis zur Vermittlung aufkommen müssen.

 

Sie sehen also...

Die Schutzgebühr ist eine Mischkalkulation verschiedenster Kostenpunkte und hilft lediglich uns über Wasser zu halten, sodass wir die Tierschutzarbeit fortsetzen können. Meistens reicht nicht einmal das aus, weswegen wir für jede einzelne (auch noch so kleine) Spende dankbar sind.

Es geht nicht darum einen Betrag für ein Tier festzulegen und damit Geld zu verdienen. Egal ob alt, jung, gesund oder krank — jedes Tier ist gleich viel wert. Wir versuchen unser Möglichstes, um jedem Hund, der unsere Hilfe benötigt diese auch zu geben.

In der Hoffnung, dass es nicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und Sie uns und auch die Schutzgebühr nun besser verstehen, bedanken wir uns, dass Sie sich die Zeit genommen haben und diese Seite bis zum Ende gelesen haben.

Ihr Team von Tierische Lichtblicke e.V.