Super User

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Dienstag, 23 September 2014 02:00

Kontakt

Dienstag, 23 September 2014 00:00

Unser Team stellt sich vor

 

 

Vorstandschaft 

 

 

Helmut Breimaier

1. Vorstand   

mit Ronja, Jana und Funny
Sandy & Sheila im Herzen

 

Vor- & Nachkontrollen

Webmaster

Tel.: +49 (0) 7302 - 7459779

h.breimaier @ tierische-lichtblicke.de

 

 


 

Thomas Tschierschke

2. Vorstand

mit Cyra, Samuel und Candy
und Yuca und Mrs Sophie im Herzen

 

Vor- & Nachkontrollen

Tel.: +49 (0) 791 - 51160

t.tschierschke @ tierische-lichtblicke.de   
  Thomy 1 1

 


 

Conny Breimaier

Beisitzer

mit Ronja, Jana und Funny
Sandy & Sheila im Herzen
 

§11 TSchG, Sachkundenachweis für Hunde

Vermittlungen, Vor- & Nachkontrollen,
Welpen-Pflegestelle, Transportplanung,
Pflegestellenkoordination
 

Tel.: +49 (0) 7302 - 7459779

c.breimaier @ tierische-lichtblicke.de

 


 

Bettina Stein

Kassenwart

mit Anton, Lilly und Chicco im Herzen

Registrierung unserer Schützlinge bei Tasso

ADMIN
Aufbau und Gestaltung der FB - Seite
 
Flyerdesign
 
Einstellung unserer Schützlinge in Portale
 

Tel.: +49 (0) 8341 - 9664531

b.stein @ gourmet-depot.de

 


Kurt Sailer

Schriftführer

mit Sandro im Herzen

 

Vor- & Nachkontrollen
Pflegestelle
 

Planung und Organisation von Veranstaltungen   

Tel.: +49 (0) 7309 - 6821

k.sailer @ tierische-lichtblicke.de

 

 


 

Verwaltung

 

Claudia Tschierschke

Verwaltung

info @ tierische-lichtblicke.de

mit Cyra, Samuel und Candy
und Yuca und Mrs Sophie im Herzen
 
Vor - & Nachkontrollen, Pflegestelle
 

Tel.: +49 (0) 791-51160

c.tschierschke @ tierische-lichtblicke.de

 


 weitere Teammitglieder und Ihre Aufgaben

 

 Unser Team in Nordrhein-Westfalen

Sandra Lorenz

mit Rayo

 

 

Organisation Vor- & Nachkontrollen 

Einstellung unserer Schützlinge in Portale

Tierheilpraktikerin

Tel.: +49 (0) 2263-4793738

 


 

 

Annika Spiegelberg

mit Jeannie

 

 

Vor- und Nachkontrollen

Einstellung unserer Schützlinge in Portale

 


 Unser Team in Baden-Württemberg

 

 

Silke und Thomas Haag 

mit Susi und Elli

 

Kassenprüfer, Pflegestelle

Vor- und Nachkontrollen                         


 

                        

Denise Freire                    

mit Vida

 

Pflegestelle

Vor- und Nachkontrollen                            

    

Claudia Schäfer    

mit Emmi, Neela, Kleinkleo, Reto und Mayla

und die Eselinnen Lili und Frida

 

Texterin

Vor- und Nachkontrollen                         


    

Klaus Schmieg    

mit Emmi, Neela, Kleinkleo, Reto und Mayla

und die Eselinnen Lili und Frida

 

Kassenprüfer

Vor- und Nachkontrollen                         

 


Unser Team in Bayern/Franken 
 
comp Dürrbeck 

Eva Dürrbeck & Andreas Heilmann    

mit Diego und Lenny

 

 

Pflegestelle

Vor- und Nachkontrollen

 

 

    

Bianca und Marion Müllerke               

mit Rafi und Tosca

 

 

Pflegestelle

Vor- und Nachkontrollen

 
 

 

  

Anita & Gerhard Stein-Alraun           

mit Lempi und Sola

 

 

Pflegestelle

Vor- und Nachkontrollen

 

 


 

                                   

Manuela Scherer                                          

 

Pflegestelle

Vor- und Nachkontrollen

                                         

 


 

  sowie all unsere fleißige Helfer ohne die 

unsere Tierschutzarbeit nicht möglich wäre
Dienstag, 23 September 2014 00:00

Über uns

Dienstag, 23 September 2014 00:00

Unser Projekt in Alicante - Spanien


 

Martina und Lambert Hagen 

 

wir sind eine private Auffangstation die Tieren in Not hilft und sie aufnimmt.

Wir betreuen sie hier, bis wir in Spanien oder unsere Partner in Deutschland ein

gutes Zuhause für sie gefunden haben.

martina-hagen @ gmx.net

www.refugio-esperanza.com

Dienstag, 23 September 2014 00:00

Satzung

Verein Tierische Lichtblicke e.V.

 


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

(1) Der am 09.02.2014 in Schwäbisch Hall gegründete Verein führt den Namen Tierische Lichtblicke.

(2) Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Schwäbisch Hall eingetragen werden und
     führt danach den Zusatz e.V.

(3) Der Verein hat seinen Sitz in 74523 Schwäbisch Hall.

(4) Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31.12.2014.

 

§ 2 Vereinszweck

 

(1) Der Zweck des Vereins ist die Vertretung und Förderung des Tierschutzes.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

   - Tiere in Deutschland und Europa vor Leid, Quälerei, Misshandlungen und Missbrauch
     zu schützen, insbesondere in Not geratene Tiere in gute Hände zu vermitteln.
   - Hilfestellung bei der Vermittlung von inländischen und ausländischen Tieren.
   - Aufklärungsarbeit über Tierschutzprobleme und Hilfestellung für Hundehalter.
   - Einrichtung und Unterhaltung von Pflegestellen für aufgenommene Tiere.
   - Spendenaktionen und Sammlungen durchführen, deren Erträge nur für Zwecke des
     Tierschutzes verwendet werden.

(3) Der Satzungszweck wird durch einen festen ehrenamtlichen Mitarbeiterstamm und
     ehrenamtlichen Helfern verwirklicht.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

(1) Der Verein mit Sitz in 74523 Schwäbisch Hall verfolgt ausschließlich und unmittelbar
     gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der
     Abgabenordnung.

(2) Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist, soweit er für die steuerliche
     Behandlung von Bedeutung sein kann, vor der Anmeldung beim Registergericht, dem
     zuständigen Finanzamt zur Abstimmung vorzulegen.

(3) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Falls jedoch die anfallenden
     Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, kann ein
     hauptamtlicher Geschäftsführer und/oder das unbedingt notwendige Hilfspersonal
     eingestellt werden.

(4) Für diese Tätigkeiten dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt
     werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener
     Auslagen für den Verein, die vorab vom Vorstand genehmigt wurden. Es darf keine
     Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
     unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(5) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(6) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
     Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

(1) Mitglied des Vereines kann jede natürliche oder juristische Person werden.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages des
     Bewerbers mit einfacher Mehrheit. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch
     die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Bewerber ist über die Entscheidung zu
     unterrichten. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Ablehnungsgründe nicht
     mitgeteilt werden.

(3) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder
     sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu
     Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.

(4) Juristische Personen als Vereinsmitglieder werden durch ihr gesetzliches
     Vertretungsorgan in den Mitgliedsrechten vertreten.

(5) Die Mitgliedschaft endet:

   - Durch freiwilligen Austritt, der jeweils nur zum Ende eines Geschäftsjahres, mit einer
     Frist von 3 Monaten zum Jahresende, schriftlich erklärt werden muss.
   - Durch Ausschluss aus dem Verein.
   - Mit Tod des Mitglieds.
   - Bei juristischen Personen mit deren Erlöschung.

(6) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:

   - Wenn es mit der Entrichtung des Jahresmitgliedsbeitrages ganz oder teilweise, trotz
     2-maliger schriftlicher Mahnung, im Rückstand ist. Ist eine Zustellung nicht möglich,
     kann das Mitglied zum Ende des folgenden Jahres ausgeschlossen werden.
   - Wenn es den Vereinszweck, den Verein oder die Tierschutzbestrebungen allgemein
     oder deren Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein stiftet.
     Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit nach vorheriger
     schriftlicher oder mündlicher Anhörung des Betroffenen. Die Entscheidung des
     Vorstands ist schriftlich zu begründen und unanfechtbar.

 

§ 5 Mitgliedsbeiträge

 

(1) Jedes Vereinsmitglied hat den Jahresbeitrag zu entrichten.

(2) Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Höhe der jeweiligen Mitgliedsbeiträge
     entscheidet der Vorstand.
(3) Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres oder bei Eintritt in
     den Verein, ohne besondere Aufforderung zur Zahlung fällig.

(4) Mitgliedern, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können auf deren
     schriftlichen Antrag die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder
     ganz erlassen werden. Darüber entscheidet der Vorstand.

(5) Die Kündigung während des Kalenderjahres entbindet nicht von der Zahlung des
     Jahresbeitrags für das laufende Kalenderjahr.

(6) Die Mitglieder sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

(7) Die Beitragspflicht besteht jeweils bis zum Ende des Geschäftsjahres.

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Zweck des Vereins (§2) zu dienen und diesen zu
     fördern.

(2) Jedes volljährige Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch
     Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts an Mitgliederversammlungen
     teilzunehmen, sobald es dem Verein länger als 6 Monate angehört.

(3) Jedes Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann. Eine Übertragung
     des Stimmrechts ist unzulässig.

 

§ 7 Organe

      Organe des Vereins sind:

   - der Vorstand
   - die Mitgliederversammlung
   - die Kassenprüfer

 

§ 8 Vorstand

 

     Der Gesamtvorstand besteht aus

   - dem 1. Vorsitzenden
   - dem 2. Vorsitzenden
   - dem Kassenwart
   - dem Schriftführer
   - bis zu 3 Beisitzer

     Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, wobei jeder
     einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt ist.

 

§ 9 Aufgaben des Vorstandes

 

     Dem Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB obliegt die Vertretung des Vereins. Im
     Übrigen obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins dem Gesamtvorstand. Dieser hat
     insbesondere folgende Aufgaben:

   - Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen einschließlich der
     Aufstellung der Tagesordnung.
   - Der 1. Vorsitzende des Vorstands, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die
     Sitzungen des Vorstands und die Mitgliederversammlungen.
   - Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
   - Ordnungsgemäße Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichtes.
   - Aufnahme und Streichung von Vereinsmitgliedern.
   - Alle Geschäfte des täglichen Betriebs und der normalen Verwaltung.

 

§ 10 Bestellung des Vorstandes

 

(1) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
     zwei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des
     Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im
     Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die
     Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären
     Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.

(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden
     Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des
     Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.

 

§ 11 Beratung und Beschlussfassung des Vorstandes

 

(1) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden,
     bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen. Eine Einberufungsfrist
     von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle
     Vorstandsmitglieder eingeladen oder in Kenntnis gesetzt sind und mindestens
     dreiviertel des Vorstandes anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die
     Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
     Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.
     Einer Vorstandsitzung bedarf es nicht, wenn alle Vorstandsmitglieder einem Vorschlag
     oder Beschluss schriftlich zustimmen.
 
    (2) Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom
     Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem
     Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.
 

(3) Über Ausgaben die 150,00 Euro übersteigen entscheidet der Vorstand jeweils
     gemeinsam mit einfacher Mehrheit.

(4) Über die Aufnahme der Tiere entscheiden die Vorstände mit einfacher Mehrheit.

 

§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung

 

     Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:

   - Änderungen der Satzung.
   - Die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands.
   - Die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands.
   - Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer.
   - Die Wahl von zwei Kassenprüfern für die Dauer von zwei Jahren.
   - Die Auflösung des Vereins.

 

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung

 

(1) Mindestens einmal im Jahr ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung
     einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder durch Bekanntgabe auf der
     vereinseigenen Web-Seite im Internet unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen
     und unter Angabe der Tagesordnung.

(2) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens
     eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung
     der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über
     Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die
     erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die
     Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder;
     dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen der
     Mitgliedsbeiträge oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben.

(3) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn
     es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder
     dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Soweit die
     Umstände dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die
     Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.

(4) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagungsordnung,
     der Tagungslokalität und der Tagungszeit.

 

§ 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 

(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen
     Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.

(2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer
     beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
     Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Antrags. Ungültige Stimmen und
     Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

(3) Die Stimmabgabe bei der Mitgliederversammlung erfolgt geheim durch Stimmzettel.

(4) Zur Satzungsänderung ist eine Stimmenmehrheit von 3/4, bei Auflösung des Vereins
     eine solche von 4/5 der gültig abstimmenden Mitglieder erforderlich. Gültige
     Beschlüsse können nur zur jeweiligen Tagesordnung gefasst werden.

(5) Vorstandsmitglieder werden mit der einfachen Mehrheit gewählt. 
     bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
 
(6) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein
     Protokoll zu fertigen, das vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu
     unterschreiben ist.
 

(7) Die Wahl des Vorstandes ist von einem von der Versammlung zu bestimmenden
     Wahlleiter durchzuführen. Für alle Wahlen gilt, dass wählbar nur volljährige
     Vereinsmitglieder sind, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits mindestens 6 Monate
     Mitglied im Verein sind.

(8) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich und bezieht sich ausschließlich auf die
     Mitglieder des Vereins.

(9) Ein Mitglied, das den Ablauf der Versammlung durch Stören oder durch Aufhetzen der
     Anwesenden beeinträchtigt, darf von der Mitgliederversammlung durch den Vorstand
     ausgeschlossen werden (Hausrecht).

 

§ 15 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfallsteuerbegünstigter Zwecke

 

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit
     der in § 14, Abs. 4 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Die Rechte und
     Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des BGB.

(2) Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein
     Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung
     keine anderen Personen beruft.

(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
     fällt das Vermögen des Vereins an die Bobtail Nothilfe e.V., Diebesweg 22 a, 41065
     Mönchengladbach, eingetragen beim Amtsgericht Mönchengladbach VR 2514, als
     gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt Mönchengladbach Steuernummer 121/5781/6285
     zwecks Verwendung für unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die
     Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

 

§ 16 Formale Satzungsänderung

 

     Der Vorstand wird ermächtigt, an dieser Satzung eventuell notwendig werdende
     Änderungen vorzunehmen, wenn diese aufgrund einer Beanstandung des Finanzamtes
     oder des Registergerichtes erforderlich sind.

 

§ 17 Inkrafttreten der Satzung

 

     Diese Satzung tritt zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung in Kraft.

     Schwäbisch Hall, den 07.04.2014

 

 

Sonntag, 02 März 2014 00:00

Unterstützen Sie unseren Verein

 

  wie können Sie uns unterstützen?


... als Vereinsmitglied
... als Förderer unserer Projekte mit einer Spende in beliebiger Höhe
... durch ehrenamtliche Mitarbeit
... durch eine Patenschaft einer unserer Tiere
... durch Futter- & Sachspenden
... bei einem Einkauf mit unserem Partnerprogramm    zooplus.de

wo, wann und wie stark Sie sich engagieren, entscheiden Sie selbst.
 
weitere Informationen erhalten Sie gerne unter:  info @ tierische-lichtblicke.de
 
 


Unsere Kontoverbindung

VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eG

Dietrich-Bonhoeffer-Platz 1

74523 Schwäbisch Hall

Konto: 190593008

BLZ: 622 901 10

IBAN: DE23622901100190593008

BIC: GENODES1SHA

Sonntag, 02 März 2014 00:00

Mitglied werden

 

Unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft!

 

Ja! Ich werde Mitglied beim Tierschutzverein Tierische Lichtblicke e.V.

 

Wir freuen uns über Menschen, die sich bereit erklären, in unserem Verein Verantwortung zu übernehmen und
unsere Arbeit aktiv unterstützen.
 
Werden Sie Mitglied beim TSV Tierische Lichtblicke e.V. und unterstützen Sie unsere Arbeit mit
Ihrer Mitgliedschaft.

 

Es ist tierisch leicht - klicken Sie unten auf TL_Mitgliedsantrag um die pdf-Datei zu öffnen. Am PC bequem ausfüllen und danach ausdrucken. Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck faxen Sie an uns zurück oder schicken

ihn mit der Post an den Tierschutzverein:

 

Tierische Lichtblicke e.V.

Brenzstraße 1

74523 Schwäbisch Hall

Telefax: 0791-6746

                                                    

Dienstag, 23 September 2014 02:00

Pflegestelle werden

 

Was bedeutet es Pflegestelle zu sein?

 

Unsere Pflegestellen sind für unsere Tierschutzarbeit die wir leisten unverzichtbar. Ohne Ihre Mithilfe wäre es uns

nicht möglich, Hunde nach Deutschland zu holen, die dringend einer familiären Umgebung bedürfen.

Und auch für unsere deutschen Notfelle brauchen wir zuverlässige und liebevolle Pflegestellen.

Sie werden für ein Tier damit eine "Familie auf Zeit".

 

Sie ermöglichen diesen Tieren den Start in ein normales Leben.

Durch das Leben in einer Familie können wir dieses Tier sehr viel besser in ein neues Zuhause vermitteln, da wir

Informationen über sein Verhalten sammeln können.

 

Natürlich sollten Sie bereit sein, Interessenten für das Tier zum Kennenlernen einzuladen und Informationen mit

Fotos über Ihren Schützling an uns zu schicken.

Die Vermittlung erfolgt über den Verein, wobei wir uns über Ihre Unterstützung freuen.

 

In allen Fragen die das Tier betreffen, werden wir Ihnen immer beratend zur Seite stehen.

 

Was kostet es Pflegestelle zu sein?

 

Sie behandeln jedes Tier wie Ihr eigenes und sind bereit Ihre Zeit und Geduld zu opfern um diesem Tier einen

Start ins normale Familienleben zu ermöglichen.

Sie kümmern sich aktiv um Ihre Sorgenkinder und bieten Ihnen bis zu ihrer Vermittlung ein Zuhause.

Das geht teils ziemlich schnell, kann aber auch mal einige Zeit dauern.

 

Sollte dasTier während seines Aufenthaltes bei Ihnen zum Tierarzt müssen, übernehmen wir nach vorheriger

Absprache die Kosten.

Selbstverständlich ist das Tier auch über den Verein versichert.

 

Ihnen entstehen dabei lediglich die Futterkosten.

 

Wie werde ich Pflegestelle...?

 

Sie können es sich vorstellen uns als ehrenamtlicher Helfer zu unterstützen, indem Sie einen unserer

Schützlinge aufnehmen, bis sie ein endgültiges Zuhause gefunden haben oder haben noch Fragen?

 

Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an: c.breimaier @ tierische-lichtblicke.de

 

 

 

Ihr Team von Tierische Lichtblicke e.V.

 

 

 

Dienstag, 23 September 2014 00:00

Flug-Transportpate werden

   

Vielen Dank!

 

Wir freuen uns, dass Sie für einen unserer Schützlinge eine Flugpatenschaft übernehmen möchten.

 

Was ist ein Flugpate?

 

Flugpaten sind tierliebe Menschen die auf Ihrem Hin- oder Rückflug aus dem Urlaub oder einer Geschäftsreise
Hunde oder Katzen als Gepäckstück mitnehmen, denn ohne Begleitung darf kein Tier fliegen.
Selbstverständlich kommen durch die Übernahme einer Flugpatenschaft keine Kosten auf Sie zu. Nur einige
Minuten Ihrer Zeit werden in Anspruch genommen. Auch entstehen Ihnen durch die Flugpatenschaft keine
weiteren Verpflichtungen.
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig vor der Abreise ins Urlaubsland bei uns und teilen uns Ihre Flugdaten mit.
Auch bereits auf dem Hinflug kann man eine leere Flugbox mitnehmen.
Nachdem Sie uns Ihre Flugdaten mitgeteilt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen und erklären Ihnen
ausführlich den genauen Ablauf.
Alle Formalitäten und Kosten vorab übernehmen wir. Natürlich kann es auch vorkommen, dass bereits alle freien

Plätze belegt sind und wir kein Tier mehr auf Ihrem Flug anmelden können.

 

Wie läuft eine Flugpatenschaft ab?

 

Sie erhalten vor dem Abflug auf dem Flughafen die Papiere (Imfpausweis, Bescheinigungen) des entsprechenden
Tieres von unseren Helfern vor Ort.
Gemeinsam mit dem Tierschutzhelfer wird das Tier eingecheckt, entweder als Tier im Frachtraum oder auch im
Handgepäck.
Bei der Ankunft an Ihrem Heimatflughafen holen Sie wie gewohnt Ihr Gepäck ab und danach nehmen Sie das Tier
am Sperrgutschalter in Empfang. Nun fahren Sie mit ihm durch den Zoll zum Ausgang.
Am Zielflughafen erwarten Sie dann Helfer unseres Vereines, meistens die zukünftigen Besitzer oder die Pflegestelle.
Gerne dürfen Sie sich auch nach Ihrem Einsatz als Flugpate bei uns melden und sich nach Ihrem Schützling erkundigen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter : flugpaten @ tierische-lichtblicke.de
 
 
Vielen Dank für Ihre Mühe! Unsere Tiere und unser Team danken Ihnen dafür.

 

 

Donnerstag, 06 März 2014 00:00

Links & Banner

 

Knut Wehr IT-Services

 

Vielen Dank Knut für Deine Unterstützung und Mithilfe bei der Gestaltung unserer Homepage

 


 

 "Coaching-Farm" von und mit Claudia Schäfer & Klaus Schmieg


 

 

Ein herzliches Dankeschön liebe Linda für dieses wunderschöne Banner auf unserer Homepage


 

 

 

Barf Shop - Sandra Lorenz

 


Unser Partnerprogramm bei

  zooplus.de

 


 

 

 


 

 


Hundeschule PftePlus
 

 

 


Ihr sucht noch ein passendes Logo für Euern Club oder Verein?

Auch individuelle Logos gehören zu meinem Repertoire!

 

 


Gassi-Service Pfotenfrei-Zeit 

 


Tierrettungsdienst Schütz


 

http://salva-hundehilfe.de/


 Bianca Müllerke

Langenzenn, Deutschland

 

   Wir verkaufen auch über Instagram oder den Etsy-Shop.     

                                                        

                          

 


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